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Zerkleinertes Obst und Blattsalate

Kühlen ist Pflicht

Zerkleinertes Obst und Blattsalate

Verzehrfertige Obststücke und vorgeschnittene Blattsalate sind praktisch und beliebt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft regelmäßig den Keimgehalt der Packungen und gibt Verbrauchertipps.

Verunreinigung mit Pilzen und Bakterien

Zerkleinertes Obst im Becher ist ein praktischer Snack für unterwegs und ein in Folie verpackter, vorgeschnittener Blattsalat spart Zeit. Doch Vorsicht: Es handelt sich in jedem Fall um leicht verderbliche Lebensmittel. In der Plastikverpackung bildet sich Feuchtigkeit und die große Oberfläche der zerkleinerten Rohkost bietet Keimen ideale Wachstumsbedingungen. Für Produktion und Verkauf von vorgeschnittenem Obst und Blattsalaten gelten deshalb besondere Hygienevorschriften. In regelmäßigen Abständen prüft das BVL bundesweit die mikrobiologische Sicherheit von verzehrfertig verpacktem Obst und Blattsalaten.

Im Jahr 2016 stand kleingeschnittenes Obst in Plastikverpackungen auf dem Prüfstand. Die Untersucher wiesen in etwa jeder fünften Packung Schimmelpilze nach. Sie fanden in 9 Prozent der Packungen Hefepilze und 11 Prozent der Proben enthielten Enterobakterien. Diese Bakterien kommen im Verdauungstrakt vor und sind für Durchfallerkrankungen sowie Harnwegsinfektionen verantwortlich.

Im Jahr 2015 untersuchte das BVL geschnittene Blattsalate und fand in Einzelfällen potenziell krankmachende Keime. Eine von 391 Packungen enthielt Salmonellen. Die stäbchenförmigen Bakterien verursachen häufig Magen-Darm-Infektionen.

Tipps für Einkauf und Haushalt

Für Obst und Salat besteht bereits beim Anbau das Risiko einer Verunreinigung mit Mikroorganismen. Während der Verarbeitung und nach dem Kauf erfolgt in der Regel kein Abtöten der Keime mehr: Obst und Salat werden roh verkauft und verzehrt. Aus diesem Grund rät das BVL dem Verbraucher, unbedingt auf eine gekühlte Lagerung im Laden sowie auf die Daten für Verbrauch oder Mindesthaltbarkeit zu achten. Braune Stellen, viel Flüssigkeit in der Verpackung oder eine Wölbung der Folie sind Hinweise darauf, dass das Nahrungsmittel unsachgemäß gelagert wurde. Zuhause ist eine Aufbewahrung im Kühlschrank Pflicht.

Quelle: BVL

10.07.2018

Autor: Miriam Knauer Bildrechte: